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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]

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EMC AGB deutsch/englishEMC AGB 2018

Abschnitt I

  1. Unsere Angebote und der Verkauf unserer Waren sowie die Erbringung unserer sonstigen Leistungen - auch in zukünftigen Fällen - erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers schließen wir ausdrücklich aus, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprochen haben.
  2. Abweichungen von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

Abschnitt II

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Muster und Proben, Angaben in unseren Zeichnungen und Abbildungen, sowie Maßangaben in Katalogen usw. enthalten grundsätzlich nur Näherungswerte. Technische Änderungen bleiben vorbehalten soweit diese die Verwendbarkeit des Produktes zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dies dem Besteller zumutbar ist.

Abschnitt III

  1. Dem Besteller ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Waren sind. Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen nur das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung eines schriftlich zugesagten Liefertermins ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Liefervertrag bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, wobei unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sofern die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager oder Werk oder Lager unseres Vorlieferanten verlassen hat.
  2. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich bei einer Behinderung - auch unserer Zulieferer - angemessen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen und bei Einwirkung aufgrund höherer Gewalt, soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
  3. Eine Verzögerung durch solche Behinderungen haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn wir uns bei Eintritt dieser Behinderung bereits in Verzug befanden. Wird durch eine der obigen Behinderungen die Auftragsausführung unangemessen erschwert, so sind wir bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung unserer Ansprüche aus etwaigen bereits erfolgten Teilleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktrittes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt wenn diese für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn der Besteller erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
  5. Auftragsstornierungen für kundenspezifische Produkte, die wir ausschließlich im Auftrag des Bestellers beschaffen, werden nicht akzeptiert. Stornierungen für sonstige (Standard-) Produkte bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zur Erhebung einer Stornogebühr sind wir berechtigt.

Abschnitt IV

  1. Unsere Lieferungen erfolgen zu den Preisen, die am Liefertag gültig sind, zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes schriftlich ausdrücklich bestimmt ist, gelten die Preise ab Lieferwerk oder Lager (Incoterms 2010: EXW) ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Der Rechnungsbetrag ist sofort rein netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages bei uns zu unserer Verfügung an.
  3. Schecks werden von uns nur zahlungshalber, Wechsel grundsätzlich nicht angenommen.
  4. Die Aufrechnung durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Bestellers von uns nicht bestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung kommt der Besteller in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  6. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder wird über das Vermögen des Bestellers das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt, sind wir befugt, alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen bzw. ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Abgabe einer Bürgschaftserklärung oder Nachnahme durchzuführen. Die Nachnahmegebühr in Höhe von € 10,- wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  7. Der Mindestauftrags- und Abrufwert beträgt € 155,-. Wird dieser Betrag nicht erreicht, erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe der Differenz zwischen bestelltem Nettowarenwert und € 155,-.

Abschnitt V

  1. Kosten des Versandes trägt der Besteller. Die Verpackung und der Versand der von uns zu liefernden Ware erfolgt mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und nach unserem besten Ermessen. Mit Versandbeginn geht jegliche Gefahr auf den Besteller über. Sofern der Besteller dies wünscht, wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  2. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung der zu liefernden Ware aufgrund eines Verhaltens des Bestellers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Abschnitt VI

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Erfüllung aller sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware ist ihm nicht gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle künftigen aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
  2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung der in unserem Eigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des von uns gelieferten Teilwertes an der neu entstandenen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien Dritter, erwerben wir Miteigentum an der so hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der neuen Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Abschnitt VII

  1. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach unserem besten Wissen. Diese Angaben sind jedoch unverbindlich und stellen lediglich unsere Erfahrungswerte dar, die Übernahme einer Garantie ist hiermit nicht verbunden. Der Besteller muss sich selbst davon überzeugen, ob die gelieferte Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
  2. Wir haften nicht für eine Verschlechterung der Ware oder Folgeschäden, soweit diese durch eine bestimmungswidrige Verwendung, durch die fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, durch fehlerhafte oder unzureichende Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Besteller oder Dritte, Beschädigung oder Entfernung von Garantiesiegeln oder der Seriennummer sowie durch üblichen Verschleiß der Ware verursacht ist, wenn wir diese Umstände nicht zu vertreten haben. Mehrkosten der Nacherfüllung, die durch diese Umstände verursacht sind, trägt der Besteller.

Abschnitt VIII

  1. Die von uns gelieferte Ware ist vom Besteller unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind uns spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 12 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieser Zeiträume keine Mängel an, gilt die Ware als genehmigt. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate.
  2. Die Abwicklung von Mängelbeanstandungen erfolgt nach Maßgabe des HGB. Ein Mangel ist uns zunächst schriftlich und nach Möglichkeit mit Muster und/oder Foto der beanstandeten Teile, Fehler anzuzeigen. Rücksendungen sind nur nach unserer ausdrücklicher Genehmigung unter der von uns erteilten RMA ("Return- Material-Authorization") Nummer möglich und werden auch nur dann angenommen.
  3. Bei begründeter Mängelbeanstandung sind wir nach unserer, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Fehlmengen werden nachgeliefert. Für den Fall der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Für Mangelfolgeschäden übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
  5. Alle Schadensersatzansprüche des Bestellers, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten den Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Abschnitt IX

  1. Unser Sitz ist Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. Gerichtsstand ist für beide Teile Frankfurt am Main oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.
  2. Für alle Vertragsbeziehungen, insbesondere auch bei Lieferungen ins Ausland, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Idstein den 01.06.2018